Pressemitteilung 17/09 vom 09. November 2009
Zu dem in der Bernauer Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Grundstücksankauf durch die Stadt in der Klementstraße (MOZ vom 7. November) erklärt der stellvertretende Kreissprecher von Bündnis 90/Die Grünen, Thomas Dyhr:
„Der beabsichtigte Kauf ist als Vorratskauf rechtswidrig, da eine Gemeinde gemäß Brandenburger Kommunalverfassung Vermögensgegenstände nur erwerben soll, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist oder wird. Für den Ankauf des Grundstücks aus Steuergeldern ist aber derzeit offensichtlich kein Bedarf vorhanden und es besteht zudem das Risiko eines überhöhten Kaufpreises. Daher wird der bündnisgrüne Stadtverordnete Klaus Labod diesen Beschluss bei der Kommunalaufsicht des Landkreises Barnim zur Überprüfung vorlegen.“
Die Barnimer Bündnisgrünen appellieren an Landrat Ihrke, diesen Beschluss als Kommunalaufsicht zu kassieren, damit Machenschaften wie beim berüchtigten Kölner Klüngel nicht auch im Barnim einreißen.
Die Stadtverordnetenversammlung Bernaus hatte in der letzten Woche in nichtöffentlicher Sitzung mit den Stimmen von CDU und SPD einer Beschlussvorlage von Bürgermeister Handke zum Kauf eines Grundstücks in der Klementstraße 10 zugestimmt, das derzeit nicht benötigt wird. Der Kaufpreis soll gutachterlich ermittelt werden, obwohl das Grundstück bereits zwangsverwaltet wird und die Zwangsversteigerung angeordnet ist. Es bestehen daher Gerüchte, dass es sich bei dem Kauf um einen Gefallen zugunsten des Grundstücksbesitzers handelt.
Thomas Dyhr
stv. Kreissprecher
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