Mit Zuwendungsbescheid des Landesamtes für Bauen und Verkehr (LBV) vom 16.12.2013 wurde die Stadt Bernau bei Berlin antragsgemäß im Programmjahr 2013 für den Zeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2017 in das Förderprogramm ASZ aufgenommen.
Gefördert werden damit nicht Einzelprojekte unserer Kommune, sondern ein Gesamtkonzept mit einem Bündel von Maßnahmen.
In dem Gesamtkonzept sind unter anderem enthalten:
- das neue Rathaus,
- Kita Angergang,
- Treff23,
- Kantorhaus,
- barrierefreier Umbau der Johannaschule,
- Kantorhaus,
- Sanierung Kirchstraße 6,
Auf der Homepage des Stadt Bernau bei Berlin erläuterte die Kämmerin, Frau Geissler, die Zusammenhänge zwischen Innenstadtförderung und Rathausneubau:
„…Für den Rathaus-Neubau fließen auch Fördermittel. Derzeit können wir mit 3 Millionen Euro insgesamt rechnen, Tendenz steigend. Wenn wir an den Gesamtkosten nun willkürlich herumkürzen würden, wären auch andere Projektförderungen in Gefahr, die aus dem gleichen Topf wie das neue Rathaus gefördert werden, wie z. B. die Umbaumaßnahme an der Bibliothek und am Treff 23…
…Über den Fördertopf „Aktive Stadtteilzentren“ verfügt das Landesamt für Bauen und Verkehr. Dieses macht Auszahlungen vom Gesamtkonzept der Fördermaßnahmen in der Innenstadt abhängig und darunter ist das neue Rathaus das bedeutendste Projekt.
Wenn hier nun in bestehende Verträge und geplante Ausgaben zum neuen Rathaus massiv eingegriffen wird, verändert das den Charakter des gesamten Förderkonzepts für die Innenstadt. Ob der Fördermittelgeber dann noch mitzieht und die Einzelförderungen auch für andere Innenstadt-Projekte dennoch auszahlt, ist offen. Übrigens können auch Private in Einzelfällen finanziell von der Fördermaßnahme „Aktive Stadtteilzentren“ profitieren – diese Unterstützung wäre möglicherweise dann ebenfalls in Gefahr….“
Quelle: http://www.bernau-bei-berlin.de/de/buergerportal/aktuelles/stadtnachrichten/artikel-wir_leisten_viel_und_wir_muessen_eine_leistungsfaehige_verwaltung_bleiben.html
Hieraus folgt, dass ein Ausstieg aus dem Rathausprojekt weitere geförderte Vorhaben gefährdet und damit für die Stadt Schaden stiftet.