Pressemitteilung des Regionalverbandes Niederbarnim zum beabsichtigten Erlass von Erschließungsbeiträgen in Bernau

In der MOZ vom 21-08.2010 wird berichtet, dass sich einzelne Bernauer Stadtverordnete, allen voran Frau Dr. Enkelmann darüber freuen, „einen so klugen Beschluss gefasst zu haben“, der den Verzicht auf die Erhebung der Erschließungsbeiträge für die Grundstückseigentümer der Nelkenstraße und anderer Straßen vorsieht.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU Herr Goral wird damit zitiert, dass „immer ein Weg da sei, wenn nur der Wille vorhanden sei“.  Mit derartigen Äußerungen wird der Öffentlichkeit durch Linke und CDU eine politische Handlungsfähigkeit vorgegaukelt, die in dieser Form tatsächlich weder besteht, noch aus grundsätzlichen Erwägungen wünschenswert ist.

Bündnis 90/Die Grünen wenden sich nachdrücklich gegen das Verständnis der Linken und der CDU-Fraktion in Bernau zum Rechtsstaat. Der Verzicht auf die Erschließungsbeiträge ist aus rechtlichen Gründen unzulässig.
Auf den noch so wohlwollenden politischen Willen der Stadtverordneten kommt es nicht an, auch diese haben sich wie die Stadtverwaltung an das Gesetz zu halten.  Wer gegen das Gesetz handelt und bewusst aus dem städtischen Vermögen Zahlungen leistet, auf die die Betroffenen keinen Anspruch haben, handelt nicht nur gleichheitswidrig allen anderen gegenüber, die auf Grund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu vollen Erschließungsbeiträgen heranzuziehen sind, sondern handelt (zu Gunsten Einzelner) auf Kosten und zu Lasten der Allgemeinheit.

Den Stadtverordneten und dem Bürgermeister ist der Verstoß gegen das geltende Recht auch bewusst, wurde ihnen die Rechtslage im vergangenen Jahr ausführlich durch den von der Stadt beauftragten Gutachter, Herrn Rechtsanwalt Lachmann, dargelegt. Insbesondere wurde hier deutlich, dass sich die Betroffenen auf den von Ihnen behaupteten Vertrauensschutz nicht berufen können, sondern nur im Einzelfall und nur aus Gründen des öffentlichen Interesses nicht veranlagt werden können.

Der Verzicht auf die Heranziehung zu den Erschließungsbeiträgen ist nicht nur populistisch, sondern auch unsolidarisch und ungerecht, weil dieser Verzicht der Stadt die für die Aufgabenbewältigung dringend benötigten Finanzmittel im sozialen Bereich und im Straßenbau entzieht.

Möchten sich die LINKE und die CDU aus populistischen Einzelfallerwägungen 20 Jahre nach der Einheit von der Gesetzesbindung der Verwaltung verabschieden um einzelnen Bürgern nicht gerechtfertigte Vermögensvorteile zu gewähren? Wenn Frau Enkelmann die gegenwärtige Rechtslage als unbefriedigend empfindet, kann Sie als Bundestagsabgeordnete eine Gesetzesänderung durch einen Antrag im Bundestag einbringen. Unverhohlener Rechtsbruch ist dagegen nicht zu tolerieren.

Aus diesem Grund genießt der Bürgermeister die volle Unterstützung von Bündnis90/Die Grünen, wenn er sich pflichtgemäß im Einzelfall weigert, rechtswidriges Verwaltungshandeln trotz des Wunsches der Mehrheit der SVV umzusetzen.

Klaus Labod
Sprecher RV Niederbarnim

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