Kommunen gegen TTIP, TISA und CETA – Pressemeldung der Bernauer Fraktion Bündnis90-Grüne/ Piraten

Die derzeit in Verhandlung, bzw. im Ratifizierungsprozess befindlichen Freihandelsabkommen zwischen der EU, den USA und Kanada werden voraussichtlich für die gemeinwohlorientierte wirtschaftliche Betätigung der Kommu­nen empfindliche Einschränkungen nach sich ziehen. Bei der erfolgreichen Kampagne gegen die weitere Liberalisierung der Wasserversorgung in Europa spielten ablehnende Beschlüsse der Kommunalparlamente und Landtage eine wichtige Rolle. In Frankreich und Deutschland haben nun auf dieser Erfahrung aufbauend zahlreiche lokale und regionale Parlamente zu TTIP, CETA und dem internationalen Dienstleistungsab­kom­men TiSA Beschlüsse gefällt und Forderungen erhoben. Diesen Weg möchte die Fraktion Bündnis90-Grüne/ Piraten auch für Bernau beschreiten.

Die Fraktion stellt mit einem Antrag zur SVV-Sitzung am 26. November eine Resolution zur Abstimmung, in der durch den Bürgermeister der Stadt Bernau die Kommission der Europäischen Union, das Parlament der Europäischen Union, die Bundesregierung und die brandenburgische Landesregierung aufgefordert werden, sich im Zusammenhang mit den Verhandlungen und weiteren Ratifizierungsverfahrens um die Abkommen TTIP, TISA und CETA im Rahmen der jeweiligen Handlungsmöglichkeiten uneingeschränkt für die kommunale Selbst­verwaltung, den Schutz und uneingeschränkten Fortbestand der kommunalen Daseinsvorsorge und der kommu­nalen Kultur- und Bildungspolitik einzusetzen.

„Die Stadt Bernau bei Berlin hat mit ihren Stadtwerken und anderen Unternehmungen, vielfäl­tigen öffentlichen Bildungs- und Kultureinrichtungen und ihrer Mitgliedschaft im WAV Panke-Finow ein existenzielles Interesse an der uneingeschränkten und dauerhaften Aufrechterhal­tung ihrer preiswert erbrachten Dienste der kommunalen Daseins­vorsorge…“ begründet der Fraktionsvorsitzende Thomas Dyhr den Vorstoß.  

„Im Sinne eines ge­sunden städtischen Haushalts und preiswerter Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge zu ar­bei­ten beinhaltet auch das klare Bekenntnis gegen Einschränkungen kommunaler Handlungsmöglichkeiten. Mit der Artikulierung ihres Willens gegenüber den zuständigen Stellen bewegt sich die Kommune im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten und schöpft sie aus. Das ist mehr, als untätig darauf zu hoffen, dass Andere über die Kommune hinweg entscheiden, was für sie vermeintlich gut ist.“

In der zur Abstimmung gestellten Resolution der Fraktion Bündnis90-Grüne/ Piraten wird gefordert, dass…

  1. … die Verhandlungen mit größtmöglicher Transparenz- und Öffentlichkeit zu führen sind,
  2. … die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen im Bereich der Daseinsvorsorge und der kommunalen Infrastruktur – auch nicht durch die Verwendung sogenannter Negativ­listen – in keinerlei wie auch immer gelagerter Form eingeschränkt werden darf und die kommunalen Spielräume für eine Auftragsvergabe nach sozialen, ökologischen oder regionalen Kriterien nicht verschlechtert werden dürfen,
  3. … Umwelt- und Sozialstandards und die Möglichkeiten politischer Gestaltung nicht durch Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren parallel zur bestehenden Gerichts­barkeit ge­fähr­det werden dürfen.

Insbesondere wird die Bundesregierung aufgefordert, …

  • … im Ministerrat der Europäischen Union im Bereich der Dienstleistungen aktiv für so genannte Positivlisten einzutreten, die explizit nicht die kommunale Daseinsvorsorge sowie den Kultur-; Gesundheits- und Bildungsbereich tangieren.
  • Die Anwendung von Negativlisten im bereits verhandelten Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) darf nicht gebilligt werden. Hier muss nachverhandelt werden.

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