Jahresausklang in der SVV Bernau

Hier das Wesentlichste aus dem Blickwinkel unserer Fraktion:

In der Sitzung vom 27.11.2014 standen drei Anträge der Fraktion Bündnis90-Grüne/ Piraten auf der übervollen Tagesordnung.

Nach verschiedenen Diskussionen in Ortsbeiräten und Ausschüssen stand so auch unser Antrag „Dörfliches Leben braucht eine Platz zum Gedeihen“ zum erneut auf der Tagesordnung und wurde mit großer Mehrheit verabschiedet, nachdem die Kritikpunkte durch eine geänderte Fassung behoben waren. Somit ist eine Grundsatzentscheidung für den Erwerb von Sport-, Spiel- und Freizeitflächen durch die öffentliche Hand und planungsrechtliche Sicherung dieser Flächen gefallen.
Die Ortsbeiräte können sich an die Arbeit machen, nach geeigneten Flächen Ausschau zu halten und den Erwerb der Flächen in die Wege leiten.
Damit wurde nach dem Umweltausschuss ein weiterer Punkt unseres Kommunalwahlprogramms für Bernau auf den Weg gebracht.

Der Antrag zur Einführung einer Konsensliste wurde zurückgezogen, nachdem in der letzten Hauptausschusssitzung deutlich wurde, dass hierfür (derzeit) keine Mehrheit zu gewinnen ist. Der Antrag wird zu einem späteren Zeitpunkt sicherlich nochmals eingebracht werden, wenn die Leidensdruck der Stadtverordneten größer geworden ist.
Alleine in der Sitzung vom 27.11.2014, die kurz nach 22:00 Uhr endete, wären etwa 6 Entscheidungen für die Konsensliste geeignet gewesen.

Ferner wurde ohne große vorherige Debatte der TTIP-Antrag mit großer Mehrheit verabschiedet, dem sich auch die Fraktion DIE LINKE angeschlossen hatte.

Die Sonntagsöffnungen des Jahres 2015 standen ansonsten erneut auf der Tagesordnung. Es wird nach der Entscheidung vom 27.11.2014 nunmehr doch im kommenden Jahr Sonntagsöffnungen geben. Bernau wurde dabei in zwei Zonen aufgeteilt, die jeweils sechs Sonntage zugebilligt bekamen.
Die Arbeitnehmerrechte kamen in der ganzen Debatte zu kurz. Die Fraktion Bündnis90-Grüne/ Piraten wäre bei dem restriktiveren CDU-Vorschlag (3 Sonntage für ganz Bernau) noch mitgegangen. Dieser Vorschlag stand aber nicht mehr zur Debatte, weswegen unsere Fraktion einhellig die Vorlage ablehnte.

Strittig war auch eines der 6 Projekte im Offenlagebeschluss zum Flächennutzungsplan. Es ging hierbei um die Umwandlung einer Schönower Fläche von 3.000 qm nahe des Schönower Dorfgrabens von Grünland in Bauland, wodurch eine Retentionsfläche bebaut werden soll und damit verlorengeht. Wir halten das für grundsätzlich falsch.

Natürlich kann man einwenden, dass es hier „nur“ um 3.000 qm geht. Aber das Krebsgeschwür einer Bebauung von Retentionsflächen schreitet scheibchenweise voran, bis irgendwann die Versiegelung so groß ist, das überall Vernässungsprobleme auftreten, die nicht mehr in den Griff zu bekommen sind.
Panketal mit seiner dichten Bebauung ist ein klassisches Beispiel dafür, wo nunmehr Forderungen in Richtung der Gemeinde erhoben werden, etwas gegen überflutete Grundstücke zu tun. Entlang des Schönower Dorfgrabens sind ebenfalls große Vernässungsprobleme hinreichend bekannt.

Weil dem Antrag, die Projekte einzeln abzustimmen, nicht gefolgt wurde, haben die Stadtverordneten der Fraktion Bündnis90-Grüne/ Piraten die ganze Vorlage abgelehnt, die aber dennoch mehrheitlich angenommen wurde. Im Rahmen der nunmehr folgenden Offenlage werden die entsprechenden Einwendungen vorzubringen sein.
Wir werden gegen dieses Projekt Widerstand leisten.

Der Haushalt 2015 hätte in der Sitzung verabschiedet werden sollen, wurde jedoch nach kontroverser Diskussion in den Januar vertagt. Die Verwaltung hatte einen recht dicken Stapel Papier mit Stellungnahmen zu Änderungsanträgen in einzelnen Haushaltspositionen als Tischvorlage verteilt, der nicht „auf die Schnelle“ durchgearbeitet werden konnte, während man zeitgleich die Debatte verfolgt.
Gerade beim Haushalt gilt es sorgfältig zu arbeiten. Unsere Fraktion hat deswegen ebenfalls für die Vertagung gestimmt. Die Fraktion wird die Tischvorlagen in den nächsten Tagen durcharbeiten. Der Vorwurf der Arbeitsverweigerung, den Bürgermeister Stahl angesichts der Vertagung gegenüber den Stadtverordneten erhob, kann nur als unangemessen zurückgewiesen werden.

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