Anfrage an die Stadtverordnetenversammlung am 30.05.2013
Betreff: Bauarbeiten im Geltungsbereich des B-Planes 309
Seit geraumer Zeit finden auf dem Gelände im Geltungsbereich des B-Planes 309 Bauarbeiten statt. Neben umfangreichen Erdarbeiten erfolgte der Abriss der ehemaligen Radioversuchsanstalt.
Im Rahmen der Präsentation des Vorhabens im Fachausschuss betonte der Investor noch im Januar 2013, dass kein Abriss des Gebäudes der ehemaligen Radioversuchsanstalt vorgesehen ist. Seine Planung würde stattdessen die Rekonstruktion des Hauses vorsehen.
Das Gebäude in der Schleusenstraße 61 wurde als Einzeldenkmal in der Denkmalliste des Landes Brandenburg erfasst. Jegliche Veränderungen an Denkmalen bedürfen der Genehmigung durch die Denkmalbehörde.
Die Beschlussfassung zur Änderung des Geltungsbereiches und zur öffentlichen Auslage des B-Planes erfolgte im Februar 2013 durch die STVV. Im Abschnitt 3 des B-Planentwurfes „Planinhalt“ werden Aussagen zur Entwicklung des Gebietes und zum Bestand getroffen. Hier heißt es unter anderem: „Die ehemalige Rundfunkversuchsanstalt wird unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten wieder aufgebaut und wird zukünftig u.a. ein Museum beherbergen. Es wird eine städtebauliche Lösung angestrebt, die in geeigneter Weise den Ansprüchen des Denkmalschutzes genügt und gleichzeitig den funktionell-räumlichen Nutzungsansprüchen des Investors gerecht wird.“ (Seite 14/15)
In diesem Zusammenhang stellen wir folgende Fragen:
- Wurde für einzelne Maßnahmen ein vorzeitiger Baubeginn beantragt und genehmigt?
- Erfolgte im Vorfeld des Abrisses der ehemaligen Radioversuchsanstalt eine Abstimmung mit der Oberen Denkmalbehörde des Landes Brandenburg?
- Welche Auflagen wurden ggf. durch die Landesdenkmalbehörde erteilt?
- Liegt ein Antrag bzw. die Genehmigung zur Löschung aus der Denkmalliste vor?
- Wie soll nun mit der im B-Planentwurf getroffenen Aussage zur Entwicklung und zum Umgang mit der ehemaligen Radioversuchsanstalt (museale Nutzung) weiter verfahren werden?
Karen Oehler
Fraktionsvorsitzende