Anfrage zur Verwendung von Unkrautvernichtungsmitteln mit Glyphosat im Stadtgebiet Bernau

Das gängige Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat steht nicht nur im Verdacht, verantwortlich für das Bienensterben zu sein, sondern wird auch mit Krebserkrankungen in Verbindung gebracht.
Da auch Kommunen im Rahmen ihrer Tätigkeit Einfluss auf den Einsatz des Mittels haben, hat unsere Fraktion in der Stadtverordnetenversammung Bernau eine Anfrage folgenden Wortlautes an die Stadtverwaltung gestellt:

„Unkrautvernichtungsmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat finden eine häufige Anwendung in der Landwirtschaft, im Haus und Kleingartenbereich, aber auch auf öffentlichen Flächen zur Beseitigung von Pflanzen an Gehwegen, Straßen und Plätzen. Das Pestizid ist seit Jahren heftig umstritten aufgrund von negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, auf Tiere und die biologische Vielfalt.

Auf einer Sitzung der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation WHO im März 2015 in Lyon haben nun dort versammelte Experten Glyphosat auf Basis der ihnen zur Verfügung stehenden Studien andersartig eingestuft, nämlich als Kanzerogen Gruppe 2A, also wahrscheinlich krebserzeugend für den Menschen. Diese Einstufung wurde in einem kurzen Bericht in der Zeitschrift „Lancet“ am 20. März 2015 veröffentlicht.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) kommentiert als Berichterstatter für den Wirkstoff Glyphosat im Zuge der EU-Neuevaluation diese Einstufung durch die IARC auf Basis des veröffentlichten Kurzberichts.

Einige Länder wie die Niederlande haben ein landesweites Verkaufsverbot von Produkten mit Glyphosat beschlossen. Österreich hat aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes ein Verbot des Einsatzes in der Landwirtschaft beschlossen. Der Bundesrat hat im November 2013 eine Entschließung verabschiedet, der die Bundesregierung auffordert, den Einsatz von Glyphosat in Landwirtschaft und im Haus und Kleingartenbereich zu untersagen, um die hohe Hintergrundbelastung von Mensch und Umwelt zu senken.
Viele Kommunen haben bereits einen Verzicht des Einsatzes von Glyphosat auf ihren Flächen beschlossen.

Wir fragen den Bürgermeister vor diesem Hintergrund:

1.) Verwendet die Stadtverwaltung auf städtischen Flächen Unkrautvernichtungsmittel mit dem Inhaltsstoff Glyphosat?
2.) Wenn ja, wie hoch war die verwendete Menge in den Jahren 2010 – 2014?
3.) Falls glyphosathaltige Produkte verwendet werden: Plant die Verwaltung in Zukunft darauf zu verzichten?
4.) Verwenden von der Stadtverwaltung beauftragte Firmen auf städtischen Flächen Unkrautvernichtungsmittel mit dem Inhaltsstoff Glyphosat?
5.) Wenn ja, wie hoch war die verwendete Menge in den Jahren 2010 – 2014?
6.) Falls glyphosathaltige Produkte auf städtischen Flächen verwendet werden oder der Einsatz zulässig ist:
Plant die Verwaltung in Zukunft dessen Einsatz zu untersagen?
7.) Sofern städtische Angestellte mit dem Wirkstoff Glyphosat arbeiten:
Welche Maßnahmen zur Schulung hinsichtlich des sachgerechten Einsatzes wurden durchgeführt und welche Schutzmaßnahmen werden beim Einsatz des Mittels unternommen?
8.) Falls glyphosathaltige Produkte auf städtischen Flächen zum Einsatz kommen:
Welche weniger gefährlichen Alternativen gibt es und wie bewertet die Verwaltung diese?

Es wird um schriftliche und mündliche Antwort zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Bernau gebeten.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Dyhr
Fraktionsvorsitzender“

 

Die Antworten der Stadt Bernau lauten wie folgt:

1. Ja, im Bernauer Stadtwald wurde in den vergangenen Jahren auf stark mit Landreitgras (Calamagrostis epigejos) vergrasten Aufforstungsflächen vor der Bepflanzung einmalig Roundup eingesetzt, um den Jungpflanzen ein besseres Anwachsen zu sichern.
2. ca. 20 Liter
3. Ja, soweit glyphosatfreie Alternativen zur Verfügung stehen
4. Nein
5. Antwort entfällt damit.
6. Im öffentlichen Raum ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ohnehin untersagt bzw. bedarf einer Ausnahmegenehmigung. Für den Bereich Stadtwald wird zukünftig nach glyphosatfreien Alternativen gesucht werden.
7. Die städtischen Forstwirte, die mit der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln betraut werden, haben im Rahmen ihrer Forstwirt-Ausbildung die erforderliche Sachkunde erworben und werden regelmäßig unterwiesen. Beim Ausbringen der Pflanzenschutzmittel tragen die Kollegen die erforderliche Schutzausrüstung.
8. Da momentan der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf städtischen, öffentlichen Flächen nicht erforderlich/geplant ist, wurde bisher auch noch keine „Marktforschung“ hinsichtlich weniger gefährlicher Alternativen durchgeführt.

 

 

 

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