Das Land Brandenburg bietet durch zielgerichtete Förderprogramme der Wohnungswirtschaft des Landes die Möglichkeit, barrierefreien Wohnraum zu sozialverträglichen Mieten im Mietwohnungsbestand als Beitrag zur Sicherung der Daseinsvorsorge in den Kommunen zu schaffen.
Die neue Wohnraumförderung ist an die besonderen Bedürfnisse der Bevölkerungsgruppen angepasst, die im Land Brandenburg künftig den Schwerpunkt bilden werden. Unter dem Schlagwort „Generationsgerechtes Wohnen“ werden hier vor allem ältere Menschen, Behinderte und Familien mit Kindern angesprochen. Nach den Förderrichtlinien der ILB ist deswegen z.B. die Förderung von Einzimmerwohnungen nicht möglich.
Diese Förderprogramme des Landes wirken damit aber auch ausschließend und führen in der Wirkung dazu, dass junge Menschen auf dem Bernauer Wohnungsmarkt nur mit Glück und sehr viel Mühe eine eigene bezahlbare und in der Größe angemessene kleine Wohnung bekommen können.
Damit sind – nur um ein Beispiel zu nennen – Folgewirkungen z.B. für die Feuerwehren verbunden. Die freiwilligen Feuerwehren bilden mit hohem finanziellem Aufwand junge Menschen aus. Werden die jungen Leute flügge, ziehen sie wegen fehlender Wohnungen weg und sind für die hiesigen Feuerwehren verloren. Weitere Beispiele in den Bereichen Sport, Kultur etc., liegen auf der Hand und brauchen nicht weiter erörtert zu werden. Die Bindung der jungen Menschen an unsere Stadt liegt vor diesem Hintergrund in einem überragenden öffentlichen Interesse. Es bedarf daher Anstrengungen, erschwinglichen Wohnraum auch für diese Zielgruppe zu schaffen.
Gemäß § 3 Abs. 4 Wohnraumförderungsgesetz können Gemeinden und Gemeindeverbände mit eigenen Mitteln eine Förderung nach dem Wohnraumförderungsgesetz und den hierzu erlassenen landesrechtlichen Vorschriften durchführen, soweit nicht im übrigen Landesrecht entgegensteht. Landesrechtliche Vorschriften in Brandenburg, die einer kommunalen Förderung entgegenstehen, konnten nicht ermittelt werden.
Diesen kommunalen Spielraum nutzt die Fraktion Bündnis90-Grüne/ Piraten mit einem Antrag zur Auflage eines kommunalen Wohnungsbauförderungsprogramms in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 für die kommende Sitzung der SVV. Ziel ist es, mit einem vergleichsweise geringem Einsatz öffentlicher Mittel private Investitionen anzustoßen. Bei einer Höchstförderhöhe von 7.500,00 € pro Wohneinheit und einer maximalen Quote von 25% der förderfähigen Kosten ließen sich in einem Jahr mit den vorgeschlagenen 150.000,00 € Förderung mindestens 20 Wohnungen mit einer Investitionssumme von 600.000,– € fördern. Damit wäre bereits in der Evaluationsphase ein positiver Effekt auf dem angespannten Bernauer Wohnungsmarkt erzielbar, wenn das Programm auf Akzeptanz stößt.
Wir haben in der letzten Sitzung der SVV einen Vertagungsantrag gestellt, weil sich im Verlaufe der Ausschussberatung die Notwendigkeit ergab, den Antrag zu überarbeiten, um ihn ggf. mehrheitsfähig zu bekommen. Das wird in der Sommerpause geschehen. Im September kommt dann die überarbeitete Fassung auf die Tagesordnung.
Im Ortsbeirat Schönow wurde die Vorlage einstimmig angenommen. Aus der Diskussion ergaben sich Hinweise, die in eine verbesserte Version 2 des Antrages einflossen, die am 30.06.2016 im Umwelt- und Wirtschaftsausschuss diskutiert und bei einer Enthaltung einstimmig verabschiedet wurde.