Änderungsantrag der Abgeordneten Krakau und Oehler zum Antrag III-63-03.1/14:
Betreff: Änderung der Verordnung über die Erhaltung, die Pflege und den Schutz von Bäumen im Landkreis Barnim (Barnimer Baumschutzverordnung – BarBaumSchV)
Beschlussvorschlag:
Der § 3, Absatz 1 der Verordnung wird gestrichen. Der folgende Absatz wird damit zum Absatz 1 und beginnt mit den Worten: „Diese Verordnung findet keine Anwendung“
Die nachfolgenden Absätze werden in der Nummerierung angepasst.
Begründung:
Dem ursprünglichen Ziel der Novellierung der Barnimer Baumschutzverordnung – dem durch hohen Siedlungsdruck verursachten Verlust von Bäumen im Innenbereich der Kommunen entgegenzuwirken – wird der vorliegende Entwurf durch die Ausnahme von Ein- und Zweifamilienhausgrundstücken nicht gerecht.
Die Herausnahme dieser Grundstücke bedeutet eine Ungleichbehandlung der verschiedenen Grundstücks- bzw. Bebauungsformen, die mit dem eigentlichen Zweck der Satzung nicht im Zusammenhang steht.
Mit der Streichung des entsprechenden Absatzes wird diese Ungleichbehandlung aufgehoben.