Anfrage der Fraktion an den stellv. Landrat vom 17.02.2010
Sehr geehrter Herr Bockhardt,
seit Jahren steht die Lage des kreislichen Asylbewerberheimes (bzw. der Heime in der Vergangenheit) in der Kritik und es besteht die Forderung von vielen Seiten, den Standort für die Erstunterbringung von Asylsuchenden in die Städte Eberswalde oder Bernau zu verlagern. Verschiedene mögliche Standorte wurden in der Vergangenheit bereits diskutiert.
In Zusammenhang mit dem jetzt laufenden Ausschreibungsverfahren bitten wir daher um Beantwortung folgender Fragen:
- Ist mit der laufenden Ausschreibung sicher gestellt, dass sich das Asylbewerberheim zukünftig in einer der beiden Städte befinden wird?
- Wenn nicht, kann das in dem begonnenen Verfahren noch erreicht werden?
- Warum wurde die Frage des künftigen Standortes der Erstunterbringung nicht vor Beginn des Vergabeverfahrens im zuständigen Ausschuss und im Kreistag diskutiert und entschieden?
Mit freundlichen Grüßen
Ute Krakau
Fraktionsvorsitzende
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