Gemeinsame Erklärung der Bernauer Stadtverordneten

Klaus Labod

Die Altanschließerproblematik schlägt aktuell in Bernau hohe Wellen. Wöchentlich wird zu Demonstrationen von Altanschließern aufgerufen, die zur Beitragszahlung herangeozogen wurden. Unser Bernauer Stadtverordneter Klaus Labod war einer von 14 Stadtverordneten, die parteiübergreifend eine Erklärung folgenden Wortlautes veröffentlichten:

 

„Erklärung mehrerer Stadtverordneter zum Thema „Altanschließerbeiträge an den Wasser-und Abwasserverband (WAV) „Panke-Finow“

1. Unser Handeln als Stadtverordnete hat sich stets von den Interessen der Bernauer Bürger und der Stadt Bernau leiten lassen. Hierbei haben wir parteipolitische Interessen zurückgestellt , wenn durch Parteienstreit die Interessen der Bernauer oder unserer Stadt gefährdet worden wären. Dies gilt auch für Zeiten, in denen Wahlen angestanden haben bzw. anstehen. Parteipolitisches Gezänk und Profilierungsstreben haben dann zu unterbleiben, wenn dadurch Bürgerinteressen Schaden nehmen können.
Ein wichtiger Maßstab für unsere Entscheidungen war und ist, dass alle Bürger der Stadt Bernau so gut es nur möglich ist, gleichbehandelt werden und dass soziale Not für Jedermann, der in unserer Heimatstadt lebt, vermieden wird.

Hinsichtlich der Behandlung des „Altanschließerproblems“ und hierbei zu treffender Entscheidungen werden wir uns von vorstehenden Grundsätzen leiten lassen.
2. Aufgrund einer Vielzahl von Gesprächen mit „Altanschließern“ wissen wir um deren Nöte und Ängste.

Im Gegensatz zu den „Neuanschließern“ haben sich die „Altanschließer“ nicht auf die ihnen nun aufgebürdete Last einstellen können, da sich die Sach-und Rechtslage seit 2007 geändert und unübersichtlich dargestellt hat.

Wir erwarten vom Wasser-und Abwasserverband, dass er durch einen maß- und verantwortungsvollen Umgang dieser besonderen und schwierigen Situation, in der sich viele Bernauer Bürger befinden, gerecht wird und einzelfallbezogen mit den Betroffenen Lösungen findet.

Diese können darin bestehen, dass Beitragsbescheide im Einzelfall niedergeschlagen werden, Zahlungen gestundet und Ratenzahlungen vereinbart werden.
Ferner werden wir uns in der Stadtverordnetenversammlung dafür einsetzen, dass die Stadt Bernau im Wasser-und Abwasserverband auf einen maßvollen Umgang mit den „Altanschließerbeiträgen“ drängt.

Es ist für uns vorstellbar, dass hinsichtlich der „Altanschließergrundstücke“ nach Größe, Bebaubarkeit und gegebenenfalls weiterer Faktoren differenziert wird. Auf diese Weise würde zugleich sichergestellt werden, dass den „Altanschließern“ Anteile, die in gezahlten Beiträgen für getätigte Investitionen enthalten gewesen sind, gutgeschrieben werden, so dass von vornherein eine weitere Ungerechtigkeit vermieden ist.

Wir beabsichtigen – parteiübergreifend – hierzu einen entsprechenden Antrag in der nächsten Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung zu stellen.
Im Hinblick auf eine Gleichbehandlung von „Neuanschließern“ und “ Altanschließern“ halten wir einen vollständigen Verzicht auf die erhobenen Beiträge für nicht zulässig und zudem rechtswidrig, da hierdurch sowohl der grundgesetzlich geltende Gleichbehandlungsgrundsatz ebenso infrage gestellt ist, wie das oft beschworene „Solidarprinzip“, welches natürlich nicht nur für die „Altanschließer“ sondern auch für die bisher in der Argumentation kaum berücksichtigten „Neuanschließer“ gelten muss, die die von ihnen abgeforderten Beiträge im Regelfall komplikationslos zu Gunsten des Verbandes und damit zu Gunsten aller Abnehmer im Verbandsgebiet in der Vergangenheit geleistet haben.
Wir bekennen uns grundsätzlich zum „Beitragsmodell“ hinsichtlich Wasser-und Abwasser.

Nur dieses Modell wird der Bernauer Struktur der Abnehmer langfristig gerecht, wie dem Ziel stabiler und gegebenenfalls sinkender Aufwendungen für Wasser und Abwasser. Schließlich sind ca. 60 % der Abnehmer in Bernau Mieter. Beiträge können nicht auf die Mieter umgelegt werden, Gebühren zahlen die Mieter.
Es mag sein, dass das “ Gebührenmodell“ in anderen Gemeinden mit einer völlig anderen Nutzerstruktur von Wohnraum vertretbar sein kann.

Für Bernau gilt dies jedoch nicht.

Hinzu kommt, dass die Einführung des “ Gebührenmodells“ den Wasser-und Abwasserverband verpflichten müsste, kurzfristig eine Liquidität von 30 Millionen € zu beschaffen. Dies könnte nach Lage der Dinge nur über Kredite erfolgen, deren Finanzierung dann über die Wasser-und Abwasserpreise vorgenommen werden müsste, was kurz- bis mittelfristig zu einer gravierenden Steigerung der Wasser-und Abwassergebühren für Grundstückseigentümer und Mieter führen dürfte.

Bernau, den 02.08.2013
Jürgen Althaus, Maik Beyer, Ulf Blättermann, Udo Blümel, Michael Herrmann, Elke Keil, Klaus Labod, Peter Mauritz, Othmar Nickel, Adelheid Reimann, Sabine Schmalz, Carsten Schmidt, Jörg Schünemann, Jürgen Sloma“

1 Kommentar

  1. Manfred Birkhahn

    Diese Erklärung und Sichtweise finde ich wirklich gut. Bei einem reinen
    Gebührenmodell würden doch hauptsächlich alle Familien und Alleinerziehende mit Kindern den Großteil der Kosten tragen da sie durch die Kinder mehr als andere waschen müssen und so deutlich mehr Wasser verbrauchen.
    Auch ist fraglich ob die entstandenen Kosten einer bisher beitragsfinanzierten Anschlußmöglichkeit für einzelne Grundstücke, die dadurch einen Vorteil erlangen, rechtlich auf alle Nutzer des Verbandes übertragen werden dürfen.

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