Das fortschreitende Absinken der Wasserstände an unseren Seen, Flüssen und Bächen sowie sogar des Grundwassers sieht die Bernauer Stadtfraktion von B90/Die Grünen mit großer Sorge. Sie erörtert erforderliche Gegenmaßnahmen, wie das allerdings nur begrenzt mögliche Verrieseln von intensiv gereinigten Abwässern – dem sogenannten Klarwasser – statt dessen grundsätzliches Ableiten in Vorfluter gen Nord- und Ostsee. Im Rahmen der Möglichkeiten soll eine Nutzung insbesondere zudem für gereinigtes Wasser aus Kleinkläranlagen erschlossen werden. Großes Interesse findet in der Fraktion das Leitbild „Zukunftsfähige Siedlungswasserwirtschaft“ der Landesregierung; durch dieses sollen Strukturanpassungen bei der Trinkwasserversorgung durch Gemeinden und kommunale Aufgabenträger auch finanziell unterstützt werden. In Bernau könnten beispielweise Förderprogramme zur Stärkung des Wasserrückhalts in Gewässern und Mooren in Anspruch genommen werden. Innerhalb der Fraktion werden schon einzelne Projekte diskutiert und geplant. Große Anstrengungen könnten ferner zur Rettung von Söllen erforderlich werden. Diese sind nicht nur als Laichgewässer für viele selten werdende Tierarten – wie Amphibien – sehr wichtig, sondern bieten zahlreiche weitere Ökosystemleistungen, beispielsweise die Kühlung der Landschaft.
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Sehr wichtiges Thema. Und zu ergänzen wäre, das die Kreisverwaltung Barnim mir 1999 bei Baugenehmigung meines Wohngebäudes das Errichten einer Komposttoilette UNTERSAGT hatte. Selbst für den Fall, dass ich eine Toilette an das Abwasser anschließe und eine als Komposttoilette betreibe, hatte mir die Angestellte Frau Koch damals diese Variation verweigert (denn dann wäre ja dem Abwasser-Anschlusszwang trotzdem genüge getan worden).
Über unsägliche Hinweise zur Trennung von Grauwasser und Schwarzwasser im Haus zwecks späterer Grauwasser-Schilfbeet-Reinigung möchte ich gar nicht weiter reden.
Am besten ist es, nix zu schreiben und einfach zu machen- scheint mir. Wer fragt, dem wird die Erlaubnis verweigert.
Daher halte ich es für notwendig
a) Regenwasser unbedingt zu versickern oder zum Gießen im Garten zu benutzen, und da dies perspektivisch nicht ausreicht, die beschriebene Trennung von Grau- und Schwarzwasser in den Gebäuden bei Planung oder Sanierung vorzunehmen, um dann schilfbeetgeklärtes Grauwasser (Badewasserqualität) für die Gartenbewässerung zu benutzen, anstatt dafür Trinkwasser herzunehmen. Problem: es muss eine Erstattung und möglichst eine Förderung geben für das nicht eingeleitete Abwasser, was nur als Nutz-(Trink-)wasser genutzt wurde beim Grauwasser, aber selbst geklärt wurde und dann im Garten „verregnet“ wird.